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Aktuelles | De Gennaro, Enrico | 10.12.2025
Familienfreundlich seit 2009: Auch 2026 mit dem Landesfamilienpass ins Römermuseum
Das im Jahr 2008 eröffnete Römermuseum nimmt bereits seit 2009 beim Landesfamilienpass Baden-Württemberg teil und mittlerweile sind etliche Institutionen seinem Beispiel gefolgt, darunter mehrere archäologische Museen oder in der Region etwa der Erlebnispark Tripsdrill und auch der Kinderspielplatz „Wildkatzen-Welt“ in Zaberfeld. Im Jahr 2017 war das Güglinger Römermuseum sogar ganz prominent auf dem Cover der jährlichen Begleitbroschüre zum Pass.
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Der Pass ist einkommensunabhängig und berücksichtigt moderne Familienstrukturen. Mit ihm können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg und dank einer wachsenden Kooperation auch viele nicht-staatliche Einrichtungen besuchen.
So kann das Güglinger Römermuseum mit dem Pass beliebig oft besucht werden.
Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
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„Für die gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sind gemeinsame Erlebnisse von großer Bedeutung, diese sind prägend und stärken den Zusammenhalt. Die vielen Herausforderungen für Familien in dieser von Krisen geschüttelten Zeit machen es umso wichtiger, ihnen positive Erlebnisse und Eindrücke zu ermöglichen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in Stuttgart.
Wo erhält man den Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass kann beim Bürgermeisteramt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Dort erhält man auch weitergehende Informationen.
Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb-LG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

